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Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass die NPD nicht verboten werden muss, weil die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber aktuell zu wenig Anhaltspunkte liefert, die irgendeinen Erfolg als wahrscheinlich erscheinen lassen. Da könnte man sich jetzt beruhigt zurück lehnen und das als gutes Zeugnis für die Zivilgesellschaft verstehen. Und irgendwie stimmt das auch ein bißchen.

Aber die rechte und rechtsextreme Ecke hat sich rundum vernetzt – leistet sich international Schützenhilfe – und die NPD ist nur ein kleiner Ausschnitt davon. Das Gericht hat juristisch korrekt geurteilt. Immerhin ist im Grundgesetz klipp und klar festgehalten, dass man auch Ziele verfolgen darf, die gegen die Verfassung stehen – macht ja auch Sinn, denn sonst dürfte man die Artikel ja nie kritisieren. Das Gericht kann nun aber schlecht rechtsextreme Gesinnung verbieten – oder das Vernetzen in der tiefrechten Szene.

Wieso die NPD das gerichtlich bestätigte Unvermögen nichts verändern zu können, nun so ausführlich als Sieg feiern will, muss man nicht verstehen – aber es könnte belegen, dass sie sich selber auch nur mehr als Teil eines Netzwerkes versteht, dessen Aufgabe es ist, im parlamentarischen Rahmen die Zielpfosten weiter nach außen zu verschieben. Und dann, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wird es in diesem Wahljahr mächtig interessant – denn dann ist es an uns, an jedem Einzelnen, die demokratischen Werte hochzuhalten.

Und dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Menschen, die anderer Meinung sind – so lange sie diese nicht mit dem Knüppel durchsetzen wollen. Und man hinterfrage bis in Details die famosen Pläne, die man da erzählt bekommt – wenn einer da von drohender „Umvolkung“ schwafelt und diese rückgängig machen will – fragen Sie bitte genau nach, wie die Person sich das denn vorstellt. Die Nazis hatten auch sehr schnittige Vokabeln für Rassismus, Vertreibung und Völkermord am Start.

 

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